Englische Limited gründen
🇬🇧 UK / Großbritannien

Englische Limited gründen

Professionelle Gründung einer englischen Limited Company inklusive persönlicher Begleitung bei der seit der ECCTA-Reform verpflichtenden Companies-House-Identitätsverifikation, Vorbereitung der Gründungsdaten und Eintragung.

Im Paket enthalten

  • Vorprüfung der gewünschten Firmierung
  • Vorbereitung der Gründungsdaten
  • Persönliche Begleitung bei der Companies-House-Identitätsverifikation (verpflichtender ID-Check-Account für Director/PSC)
  • Gründung der UK Limited Company
  • Eintragung bei Companies House
  • Bereitstellung der Gründungsunterlagen
  • Hinweise zu Director, Shareholder und PSC
  • Hinweise zu den laufenden Registerpflichten
  • Übergabe der relevanten Gesellschaftsdaten nach Eintragung

Nicht im Basispaket enthalten

  • Registered Office / Serviceadresse in UK
  • Steuerliche Beratung
  • Laufende Buchhaltung und Compliance-Betreuung
  • Bankkontoeröffnung
  • Fintech- oder Payment-Anbieter-Eröffnung
  • Apostillen, Beglaubigungen oder Übersetzungen

Mögliche Zusatzleistungen

  • Registered Office / Serviceadresse in UK
  • Unterstützung bei Änderungen bestehender UK-Gesellschaften
  • Name Change einer bestehenden Limited
  • Share Transfer / Gesellschafterwechsel
  • Vorbereitung für Bank-, Fintech- oder Payment-Anbieter
  • Laufender Compliance- und Erinnerungsservice

Ablauf

  1. 01Bestellung und Datenübermittlung
  2. 02Vorprüfung der gewünschten Firmierung
  3. 03Begleitung bei der Companies-House-Identitätsverifikation (ID-Check-Account)
  4. 04Vorbereitung der Gründungsunterlagen
  5. 05Eintragung bei Companies House
  6. 06Übergabe der Gesellschaftsdaten
Hinweis: Seit dem 18. November 2025 ist die Identitätsverifikation für Directors und PSCs beim Companies House gesetzlich verpflichtend. Der Gründungspreis liegt bewusst über den reinen Amtsgebühren, da wir Sie persönlich durch diesen Verifikationsprozess begleiten und beraten — ohne korrekt abgeschlossene Verifikation ist eine Eintragung nicht mehr möglich. Steuerliche Pflichten bei Wohnsitz in Deutschland oder Österreich müssen gesondert geprüft werden.
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